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Arbeiten mit Handpuppen Anerkannt als jährliche Pflichtfortbildung nach § 43b SGB XI/§ 53b SGB XI
Fr. 12.11.2027 09:00
Bremervörde
Anerkannt als jährliche Pflichtfortbildung nach § 43b SGB XI/§ 53b SGB XI

Handpuppen sind in vielen Bereichen einsetzbar. In der Arbeit mit Senioren oder bei Menschen mit Demenz. Handpuppen dienen als Unterhaltung für klein und groß. In dieser Fortbildung werden Techniken, Tipps und Tricks für den kreativen Einsatz von Klappmaulpuppen vermittelt. Sie erhalten Anregungen und Inspirationen, die Puppen auf vielseitige Weise ins Spiel zu bringen und in ganz unterschiedlichen Situationen einsetzen zu können. Die Fortbildung gibt Ihnen die Möglichkeit, den Umgang mit den großen Klappmaulpuppen (z.B. von Living Puppets oder Kumquats), bei denen sich der Mund und z.T. auch die Hände separat bespielen lassen, zu erlernen und zu üben.

Kursnummer SB207-07
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Gebühr: 96,00
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28.07.26 16:57:52