In diesem 2-Tageskurs werden die wesentlichsten Inhalte der Handhabung, Pflege und Wartung einer Motorkettensäge vermittelt. Dieses erfolgt gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.1/ 3.1/ 4.2/ 4.3 (Stand 1. Jan. 2004), GUV-I 8624 (Stand Sept. 2004) und GUV-I 8556 (Stand Feb. 2002) der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bzw. Gartenbau-Berufsgenossenschaft,sowie der Gesetzlichen Unfallversicherung.
(1 Woche = 5 Tage = 40 Zeitstunden, max. 6 Teilnehmer) Dieser Lehrgang ist als Maßnahme der beruflichen Bildung im Land Niedersachsen anerkannt und kann auch als Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden.
Eltern, Großeltern, Urgroßeltern… Oft endet das Wissen über die eigene Familie nach wenigen Generationen. Doch wie kann ich mehr über meine Vorfahren erfahren? Wo fange ich überhaupt an und wie gehe ich bei den Recherchen am besten vor? Diesen und weiteren Fragen folgend wird in dem Kurs ein Einstieg in die Familienforschung geboten. Ausgehend von der im Kreisarchiv des Landkreises Rotenburg (Wümme) zugänglichen Überlieferung werden wichtige genealogische Quellen vorgestellt, die Einordnung der darin enthaltenen Informationen erörtert und Tipps für das Lesen von Dokumenten in deutscher Schrift gegeben. Nach einer Einführung in die Thematik wird bei einem zweiten Termin eine Führung durch das Kreisarchiv angeboten, bei der auch Einblicke in sonst nicht öffentlich zugängliche Bereiche gewährt werden Anhand originaler archivalischer Quellen wird den angehenden Familienforscher*innen darüber hinaus ganz praktisch der Weg in die eigene erste Archivrecherche geebnet.
Unser Referent Dr. Volker Lindner ist zertifizierter Pädagogischer Audiologe und hat lange in Diagnostik, Beratung und Unterstützung in Beratungszentren, Praxen und Hochschulen gearbeitet. Er ist selbst Hörgeräteträger und berät über folgende Themen: - Grundlagen des Hörens - Diagnostik - Akkustikprobleme - Hörgeräteträger die mit den Ergebnissen ihrer Hilfsmittel nicht zufrieden sind
(1 Woche = 5 Tage = 40 Zeitstunden, max. 6 Teilnehmer) Dieser Lehrgang ist als Maßnahme der beruflichen Bildung im Land Niedersachsen anerkannt und kann auch als Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden.
(1 Woche = 5 Tage = 40 Zeitstunden, max. 6 Teilnehmer) In diesem Lehrgang wird gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.1/ 1.3/ 1.4/ 2.3/ 3.1/ 4.2/ 4.3/ und BGR 500 ausgebildet und geprüft. Es wird dem Stundenplan der SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau entsprechend unterrichtet und die erfolgreiche Teilnahme urkundlich beglaubigt. Die ausgehändigte Urkunde gilt als Fachkundenachweis - Arbeitssicherheit Baum II - gemäß VSG 4.2 § 2 DA 2. und Anlage 3 der SVLFG sowie gemäß der DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 214-059 Modul C und D. Gleichzeitig liegt die Fachkunde zur Ausnahmeregelung hinsichtlich VSG 4.2 § 3 Abs. 5 in Verbindung mit VSG 1.1 § 15 vor.