(1 Woche = 5 Tage = 40 Zeitstunden, max. 6 Teilnehmer) Dieser Lehrgang ist als Maßnahme der beruflichen Bildung in Niedersachsen anerkannt und kann auch als Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden. Unterrichtstage: Theorie: Montag, Dienstag und Freitag Praxis: Mittwoch und Donnerstag
(1 Woche = 5 Tage = 40 Zeitstunden, max. 6 Teilnehmer) Dieser Lehrgang ist als Maßnahme der beruflichen Bildung in Niedersachsen anerkannt und kann auch als Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden. Unterrichtstage: Theorie: Montag, Dienstag und Freitag Praxis: Mittwoch und Donnerstag
Im Rahmen dieser Qualifizierungsmaßnahme werden die Teilnehmer für palliativmedizinisches und hospizliches Handeln sensibilisiert. Sie gewinnen mehr Sicherheit im Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen. Das Curriculum ist als modulares Fortbildungscurriculum angelegt und vermittelt Grundkenntnisse sowie ein Fundament für eine ethische Einstellung. Grundfertigkeiten werden thematisiert und exemplarisch ausprobiert. Die Fortbildung beinhaltet eine Auswahl von zentralen Themen, die für eine erste Auseinandersetzung in der Versorgung und Begleitung schwerstkranker bzw. sterbender Menschen und ihrer Angehörigen erforderlich sind.
