Ziegenbalg, Frank
Motorsägenkurs für Waldbesitzer:innen und Privatanwender:innen In diesem 2-Tageskurs werden die wesentlichsten Inhalte der Handhabung, Pflege und Wartung einer Motorkettensäge vermittelt. Dieses erfolgt gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.1/ 3.1/ 4.2/ 4.3 (Stand 1. Jan. 2004), GUV-I 8624 (Stand Sept. 2004) und GUV-I 8556 (Stand Feb. 2002) der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bzw. Gartenbau-Berufsgenossenschaft, sowie der Gesetzlichen Unfallversicherung. Kursleitung: Frank Ziegenbalg Anmeldung und weitere Informationen Tel. 04761 8088797 www.wurzel-stamm-und-krone.de Nach Möglichkeit sind entsprechende persönliche Schutzausrüstung und die Motorsäge mitzubringen.
(1 Woche = 5 Tage = 40 Zeitstunden, max. 6 Teilnehmer) Dieser Lehrgang ist als Maßnahme der beruflichen Bildung im Land Niedersachsen anerkannt. Er kann auch als Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden.
(1 Woche = 5 Tage = 40 Zeitstunden, max. 6 Teilnehmer) In diesem Lehrgang wird gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.1/ 1.3/ 1.4/ 2.3/ 3.1/ 4.2/ 4.3/ und BGR 500 ausgebildet und geprüft. Es wird dem Stundenplan der SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau entsprechend unterrichtet und die erfolgreiche Teilnahme urkundlich beglaubigt. Die ausgehändigte Urkunde gilt als Fachkundenachweis - Arbeitssicherheit Baum II - gemäß VSG 4.2 § 2 DA 2. und Anlage 3 der SVLFG sowie gemäß der DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 214-059 Modul C und D. Gleichzeitig liegt die Fachkunde zur Ausnahmeregelung hinsichtlich VSG 4.2 § 3 Abs. 5 in Verbindung mit VSG 1.1 § 15 vor.
(1 Woche = 5 Tage = 40 Zeitstunden, max. 6 Teilnehmer) Dieser Lehrgang ist als Maßnahme der beruflichen Bildung im Land Niedersachsen anerkannt. Er kann auch als Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden.
Motorsägenkurs für Waldbesitzer:innen und Privatanwender:innen In diesem 2-Tageskurs werden die wesentlichsten Inhalte der Handhabung, Pflege und Wartung einer Motorkettensäge vermittelt. Dieses erfolgt gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.1/ 3.1/ 4.2/ 4.3 (Stand 1. Jan. 2004), GUV-I 8624 (Stand Sept. 2004) und GUV-I 8556 (Stand Feb. 2002) der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bzw. Gartenbau-Berufsgenossenschaft,sowie der Gesetzlichen Unfallversicherung. Nach Möglichkeit sind entsprechende persönliche Schutzausrüstung und die Motorsäge mitzubringen. Kursleitung: Frank Ziegenbalg Anmeldung und weitere Informationen Tel. 04761 8088797 www.wurzel-stamm-und-krone.de