Ziegenbalg, Frank
Motorsägenkurs für Waldbesitzer:innen und Privatanwender:innen In diesem 2-Tageskurs werden die wesentlichsten Inhalte der Handhabung, Pflege und Wartung einer Motorkettensäge vermittelt. Dieses erfolgt gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.1/ 3.1/ 4.2/ 4.3 (Stand 1. Jan. 2004), GUV-I 8624 (Stand Sept. 2004) und GUV-I 8556 (Stand Feb. 2002) der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bzw. Gartenbau-Berufsgenossenschaft, sowie der Gesetzlichen Unfallversicherung. Nach Möglichkeit sind entsprechende persönliche Schutzausrüstung und die Motorsäge mitzubringen.
(1 Woche = 5 Tage = 40 Zeitstunden, max. 6 Teilnehmer) Dieser Lehrgang ist als Maßnahme der beruflichen Bildung im Land Niedersachsen anerkannt. Er kann als Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden.
(1 Woche = 5 Tage = 40 Zeitstunden, max. 6 Teilnehmer) In diesem Lehrgang wird gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.1/ 1.3/ 1.4/ 2.3/ 3.1/ 4.2/ 4.3/ und BGR 500 ausgebildet und geprüft. Es wird dem Stundenplan der SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau entsprechend unterrichtet und die erfolgreiche Teilnahme urkundlich beglaubigt. Die ausgehändigte Urkunde gilt als Fachkundenachweis - Arbeitssicherheit Baum II - gemäß VSG 4.2 § 2 DA 2. und Anlage 3 der SVLFG sowie gemäß der DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 214-059 Modul C und D. Gleichzeitig liegt die Fachkunde zur Ausnahmeregelung hinsichtlich VSG 4.2 § 3 Abs. 5 in Verbindung mit VSG 1.1 § 15 vor.
Motorsägenkurs für Waldbesitzer:innen und Privatanwender:innen In diesem 2-Tageskurs werden die wesentlichsten Inhalte der Handhabung, Pflege und Wartung einer Motorkettensäge vermittelt. Dieses erfolgt gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.1/ 3.1/ 4.2/ 4.3 (Stand 1. Jan. 2004), GUV-I 8624 (Stand Sept. 2004) und GUV-I 8556 (Stand Feb. 2002) der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bzw. Gartenbau-Berufsgenossenschaft, sowie der Gesetzlichen Unfallversicherung. Nach Möglichkeit sind entsprechende persönliche Schutzausrüstung und die Motorsäge mitzubringen.
(1 Woche = 5 Tage = 40 Zeitstunden, max. 6 Teilnehmer) Dieser Lehrgang ist als Maßnahme der beruflichen Bildung im Land Niedersachsen anerkannt. Er kann als Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden.
Motorsägenkurs für Waldbesitzer:innen und Privatanwender:innen In diesem 2-Tageskurs werden die wesentlichsten Inhalte der Handhabung, Pflege und Wartung einer Motorkettensäge vermittelt. Dieses erfolgt gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.1/ 3.1/ 4.2/ 4.3 (Stand 1. Jan. 2004), GUV-I 8624 (Stand Sept. 2004) und GUV-I 8556 (Stand Feb. 2002) der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bzw. Gartenbau-Berufsgenossenschaft, sowie der Gesetzlichen Unfallversicherung. Nach Möglichkeit sind entsprechende persönliche Schutzausrüstung und die Motorsäge mitzubringen.
(1 Woche = 5 Tage = 40 Zeitstunden, max. 6 Teilnehmer) Dieser Lehrgang ist als Maßnahme der beruflichen Bildung im Land Niedersachsen anerkannt. Er kann als Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden.
(1 Woche = 5 Tage = 40 Zeitstunden, max. 6 Teilnehmer) In diesem Lehrgang wird gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.1/ 1.3/ 1.4/ 2.3/ 3.1/ 4.2/ 4.3/ und BGR 500 ausgebildet und geprüft. Es wird dem Stundenplan der SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau entsprechend unterrichtet und die erfolgreiche Teilnahme urkundlich beglaubigt. Die ausgehändigte Urkunde gilt als Fachkundenachweis - Arbeitssicherheit Baum II - gemäß VSG 4.2 § 2 DA 2. und Anlage 3 der SVLFG sowie gemäß der DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 214-059 Modul C und D. Gleichzeitig liegt die Fachkunde zur Ausnahmeregelung hinsichtlich VSG 4.2 § 3 Abs. 5 in Verbindung mit VSG 1.1 § 15 vor.
Motorsägenkurs für Waldbesitzer:innen und Privatanwender:innen In diesem 2-Tageskurs werden die wesentlichsten Inhalte der Handhabung, Pflege und Wartung einer Motorkettensäge vermittelt. Dieses erfolgt gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.1/ 3.1/ 4.2/ 4.3 (Stand 1. Jan. 2004), GUV-I 8624 (Stand Sept. 2004) und GUV-I 8556 (Stand Feb. 2002) der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bzw. Gartenbau-Berufsgenossenschaft, sowie der Gesetzlichen Unfallversicherung. Nach Möglichkeit sind entsprechende persönliche Schutzausrüstung und die Motorsäge mitzubringen.
(1 Woche = 5 Tage = 40 Zeitstunden, max. 6 Teilnehmer) Dieser Lehrgang ist als Maßnahme der beruflichen Bildung im Land Niedersachsen anerkannt. Er kann als Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden.