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Palliative Care und Hospizarbeit (als Bildungsurlaub für Nds. anerkannt)

Im Rahmen dieser Qualifizierungsmaßnahme werden die Teilnehmer für palliativmedizinisches und hospizliches Handeln sensibilisiert.
Sie gewinnen mehr Sicherheit im Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen. Das Curriculum ist als modulares Fortbildungscurriculum angelegt und vermittelt Grundkenntnisse sowie ein Fundament für eine ethische Einstellung. Grundfertigkeiten werden thematisiert und exemplarisch ausprobiert.
Die Fortbildung beinhaltet eine Auswahl von zentralen Themen, die für eine erste Auseinandersetzung in der Versorgung und Begleitung schwerstkranker bzw. sterbender Menschen und ihrer Angehörigen erforderlich sind.

Hinweis

Für diese Fortbildung kann auch Bildungsurlaub (Niedersachsen) in Anspruch genommen werden.

Kurstermine 5

  •  
    Ort / Raum
    • 1
    • Montag, 01. März 2027
    • 09:00 – 16:00 Uhr
    1 Montag 01. März 2027 09:00 – 16:00 Uhr
    • 2
    • Dienstag, 02. März 2027
    • 09:00 – 16:00 Uhr
    2 Dienstag 02. März 2027 09:00 – 16:00 Uhr
    • 3
    • Mittwoch, 03. März 2027
    • 09:00 – 16:00 Uhr
    3 Mittwoch 03. März 2027 09:00 – 16:00 Uhr
    • 4
    • Donnerstag, 04. März 2027
    • 09:00 – 16:00 Uhr
    4 Donnerstag 04. März 2027 09:00 – 16:00 Uhr
    • 5
    • Freitag, 05. März 2027
    • 09:00 – 16:00 Uhr
    5 Freitag 05. März 2027 09:00 – 16:00 Uhr

Palliative Care und Hospizarbeit (als Bildungsurlaub für Nds. anerkannt)

Im Rahmen dieser Qualifizierungsmaßnahme werden die Teilnehmer für palliativmedizinisches und hospizliches Handeln sensibilisiert.
Sie gewinnen mehr Sicherheit im Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen. Das Curriculum ist als modulares Fortbildungscurriculum angelegt und vermittelt Grundkenntnisse sowie ein Fundament für eine ethische Einstellung. Grundfertigkeiten werden thematisiert und exemplarisch ausprobiert.
Die Fortbildung beinhaltet eine Auswahl von zentralen Themen, die für eine erste Auseinandersetzung in der Versorgung und Begleitung schwerstkranker bzw. sterbender Menschen und ihrer Angehörigen erforderlich sind.

Hinweis

Für diese Fortbildung kann auch Bildungsurlaub (Niedersachsen) in Anspruch genommen werden.
22.07.26 16:20:42